FAQS - FRAGEN UND ANTWORTEN

Hier finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen rund um das Thema Stiften.

Stiften funktioniert folgendermaßen: Jemand - also eine Person oder auch ein Unternehmen - gibt einen Teil seines Vermögens zur Erfüllung eines bestimmten (Stiftungs-)Zwecks her. Dabei ist "Vermögen" nicht auf Geld alleine beschränkt: genauso können Immobilien, Unternehmensanteile, Kunstgegenstände oder ähnliches an eine Stiftung übertragen werden. Welcher Zweck verfolgt werden soll - das bestimmt alleine der Stifter. 

Neben der selbständigen Stiftung können auch die Errichtung eines Stiftungsfonds oder einer unselbständigen Stiftung ("Treuhandstiftung") interessante Alternativen für Stifter sein.

Die "Spende" ist der klassische Weg, gemeinnützigen Organisationen Geld oder andres Vermögen ("Sachspende") zukommen zu lassen.
Dennoch gibt es interessante Alternativen zum Spenden - insbesondere zu Großspenden: die Errichtung einer Stiftung kann eine Alternative sein, wenn es um ein großes Vermögen geht; einen Richtwert gibt es zwar nicht, aber unter einem sechsstelligen Vermögen, welches wiederum zu Erträgen führt, ist die Errichtung einer selbstständigen Stiftung meist nicht sinnvoll. Weitere Alternativen - auch für "kleinere" Vermögen können die Errichtung eines Stiftungsfonds oder eine unselbständigen Stiftung (Treuhandstiftung) sein.

Zur Errichtung einer Treuhandstiftung überträgt der Stifter das Vermögen einem Treuhänder, der es für den Zweck, den der Stifter festlegt, zu verwenden hat. Grundlage für die Beziehung zwischen Stifter und Treuhänder ist der Treuhandvertrag. Der Treuhänder muss das Vermögen der Treuhandstiftung getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten.
Eine Treuhandstiftung zu errichten, ist oftmals einfacher und unkomplizierter, als eine selbstständige Stiftung zu gründen. Und: durch den Treuhandvertrag hat der Stifter einen großen Spielraum, seine eigenen Ideen und Vorstellungen einzubringen.
Abgesehen davon, dass die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, kann sie ähnlich gestaltet sein wie eine rechtsfähige Stiftung: der Stifter kann ihr eine Satzung und eine Organstruktur (bspw. Vorstand und Stiftungsrat) geben und kann selbstverständlich - wenn das gewünscht ist - in diesen Organen auch mitarbeiten. Zudem ist auch hier die Möglichkeit gegeben, dass die Treuhandstiftung den Namen des Stifters trägt.

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form einer Zustiftung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung. Die annehmende Stiftung muss dieses Vermögen getrennt erfassen und zudem besteht die Möglichkeit, dass der Stiftungsfonds den Namen des Zustifters trägt. Ebenso ist denkbar, dass aus den Erträgen des Stiftungsfonds ein spezieller Zweck verfolgt wird, den der Stifter festlegen kann - allerdings nur insoweit, als es der Zweck der Stiftung, in die der Stiftungsfonds eingebracht wird,  zulässt. 

Beide Formen haben eine Gemeinsamkeit: von allergrößter Bedeutung ist die Auswahl des jeweiligen Partners, d. h. des Treuhänders oder der Stiftung, in die der Stiftungsfonds eingebracht werden soll.

Grundsätzlich ist die Versorgung von nächsten Angehörigen auch im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen gemeinnützigen Stiftung möglich - und zwar ohne die Gemeinnützigkeit dadurch zu gefährden. Daher ist beispielsweise die Errichtung einer Treuhandstiftung durch Eltern, welche ihr behindertes Kind versorgen möchten, ein interessanter Weg. 

Grundlage hierfür ist der § 58 Pkt. 6 der Abgabenordnung ("Steuerlich unschädliche Betätigungen"): "Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass... [...] eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren"

Die Stiftung Parität kann sowohl Stiftungsfonds annehmen als auch Treuhandstiftungen verwalten - das ist in ihrer Satzung explizit bestimmt.

Sowohl bei einem Stiftungsfonds als auch bei einer Treuhandstiftung geht es darum, mit dem bereitgestellten Vermögen eine soziale Wirkung zu erzielen. Die Stiftung Parität unterstützt dabei die Stifter von Anfang an: bei der Auswahl und der Ausformulierung des Stiftungszwecks, bei der vertraglichen Ausgestaltung sowie dann bei der konkreten Umsetzung des Stiftungszwecks.
Durch die Unternehmensbeteiligungen der Stiftung Parität verfügen wir über ein fundiertes Wissen in allen sozialen Bereichen - und dieses Wissen stellen wir dafür zur Verfügung. Das unterscheidet uns maßgeblich von anderen Akteuren.

Die Verwirklichung sozialer Zwecke ist die Kernkompetenz der Stiftung Parität. Darum beziehen sich unsere Leistungen für Stifter auch genau darauf. Für andere Themenfelder wie bspw. die Anlage des Vermögens können wir - wenn gewünscht - kompetente Partner vermitteln. So ist gewährleistet, dass jeder Akteur genau das macht, was er am besten kann - zum Nutzen von Stifter und Stiftungszweck.